Eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr hat ein optimales Sehvermögen zur Voraussetzung.
Jeder Bewerber muss einen Sehtest vorlegen, der die Sehschärfe dokumentiert, um sich zu Führerscheinprüfung der Klasse A, B & BE anzumelden.
Wenn die ermittelte Sehkraft beide Augen, mit Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) oder ohne ,70 % (0,7) beträgt, gilt dieser Sehtest als bestanden.
Wird dieser Sehtest nicht bestanden oder will der Patient den Führerschein für die Klassen C, D, CE, DE oder einen Taxi Führerschein erwerben, ist immer ein augenärztliches Gutachten erforderlich.
Die Führerscheinklassen in Europa unterliegen seit dem 01.01.2000 einem europäischen Standard für Führerscheine, durch den die Befristung der LKW Führerscheine vorgeschrieben wird.
Bei den Führerscheinstellen müssen die LKW Fahrer ab 50. ihren Führerschein verlängern lassen.
Ein Führerscheingutachten vom Augenarzt ist für diese Verlängerung erforderlich.
Das Farbensehen, die zentrale Sehschärfe, das räumliche Sehens und die Funktion des Gesichtsfeldes wird für ein Führerscheingutachten bescheinigt.
Eine Untersuchung für das Gutachten vom Augenarzt enthält:
- eine ausführliche Anamnese
- eine subjektive als auch eine objektive Vermessung der Sehschärfe
- eine komplette Untersuchung der Augenabschnitte
- binokulare Untersuchung des Augen Hintergrundes
- Untersuchung auf Strabismus und Phorie
- Gesichtsfelduntersuchung,
- Farbsinnprüfung durch das Anomaloskop
- qualitative/quantitative Untersuchung des binokularem Sehens
- Untersuchung der Blendungsempfindlichkeit und des Dämmerungssehens
Auch auf sogenannte verborgene Schielstellung und organische Veränderungen werden die Augen untersucht.
Zur Untersuchung sollten unbedingt die Seehilfen (Brille, Kontaktlinsen) mitgebracht werden. Im Führerschein wird vermerkt wenn die Kriterien nur mittels Sehhilfe erreicht werden.
G-25 Untersuchung der Fahr- und Steuertätigkeit
Für Fahr, Überwachung und Steuertätigkeiten ist die G 25 eine Vorsorgeuntersuchung.
Sie ist besonders wichtig für Mitarbeiter, die Motorräder, LKW, Schlepper, Omnibusse, Flurförderzeuge, Schienenfahrzeuge, Hebezeuge, Stapler, Erdbaumaschinen oder ähnliche Maschinen führen.
Bei der Untersuchung werden das Dämmerungssehen, die Augenstellung, das Farbensehen, das Gesichtsfeld und die zentrale Sehschärfe überprüft.
Alle drei Jahre sollte eine solche Untersuchung erfolgen.
Bei der G 25 wird eine Beurteilung gefordert, die besonders auf das räumliche Sehen und die Sehschärfe abzielt.
Sollte der Verdacht auf eine rotschwäche vorliegen, wird eine Untersuchung mit dem Anomaloskop durchgeführt. Das Anomaloskop misst den Anomaliequotienten. Liegt diese unter 0,5, bedeutet das, dass die rot schwäche so stark ist, dass sie am Arbeitsplatz nicht zulässig ist.
Auch bei der Untersuchung des Dämmerung Sehens ist eine Beurteilung wichtig, die sich auf den Arbeitsplatz bezieht. Bei der Untersuchung des Dämmerungssehens wird Beispiels Weise geprüft, wie die Augen auf schnell wechselnde Lichtverhältnisse und Flutlicht reagieren. Oftmals ist es möglich, mit einer entsprechenden Sehhilfe eine ausreichende Sehschärfe zu erreichen. Dies wird entsprechend in der Bescheinigung vermerkt.
Sportbootgutachten
Folgendes Formular dokumentiert die Untersuchungen, die bei einem Sportbootgutachten für einen Sportbootführerschein benötigt werden.
Es kann beim Prüfungsausschuss vorgelegt werden:
Flugtauglichkeit
Im folgendem finden Sie das Formular, auf welchem die Untersuchungen zu Flugtauglichkeit dokumentiert werden. Sie können es bei ihrem Flieger Arzt vorlegen:
G37 Untersuchung der Bildschirmtätigkeit
Richtlinie zur Vorsorgeuntersuchungen für Beschäftigte, die an Bildschirmen arbeiten, würde im Grundsatz 37 (G 37) erlassen. G 37 beinhaltet Sicherheitsregeln für die Arbeit am Bildschirm und die Beschaffenheit des Bildschirmarbeitsplatzes.
Durch die Einhaltung der Regeln, wird ein beschwerdefreies Arbeiten am Bildschirm ermöglicht. Wenn auch Sie an einem Bildschirm arbeiten, machen Sie sich mit den Anforderungen und Richtlinien vertraut – Sie können Ihnen helfen, beschwerdefrei ihre Arbeit nachzugehen.
Die Untersuchung G 37 wird präventiv durchgeführt und hilft Ihnen dabei, eine Sehverschlechterung zu vermeiden.
Bei der G 37 werden Messungen der Zentralen Sehschärfe, Farbensehen und Dämmerungsehen untersucht. Außerdem wird gegebenenfalls ihre Sehhilfe überprüft.
Eignungsgutachten und Bescheinigungen
Bei einigen Berufen wird bereits bei der Bewerbung eine Augenärztliche Bescheinigung des Farbensehens und der Sehschärfe verlangt. Die auf den jeweiligen Beruf bezogenen erforderlichen Untersuchungen und das anschließende Erstellen einer Bescheinigung werden dem Bewerber jeweils nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet.